Gilt bei der Fahrschülerausbildung auch ein einzelner Bestandteil des Leitbilds wie 'Fahrschüler fährt sicher' als eigenes Leitziel?

Antwort vom

Das Leitziel der Fahrschülerausbildung in Deutschland lautet offiziell: „Die Fahrschüler sollen zu sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden.“ Dieses Leitziel ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung (FahrschAusbO) festgelegt. Einzelne Bestandteile wie „Fahrschüler fährt sicher“ sind Teilaspekte dieses Leitziels, gelten aber nicht als eigenständige Leitziel-Formulierungen. Das Leitziel ist immer die Gesamtheit der drei Aspekte: **sicher**, **verantwortungsvoll** und **umweltbewusst**. Erst die Kombination dieser drei Eigenschaften bildet das offizielle Leitziel der Fahrschülerausbildung. Einzelne Bestandteile wie „sicher fahren“ sind also wichtige Teilziele, aber sie ersetzen nicht das umfassende Leitziel. In Prüfungen oder offiziellen Dokumenten sollte immer das vollständige Leitziel genannt werden. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium für Digitales und Verkehr](https://www.bmvi.de/DE/Themen/Mobilitaet/Fahrlehrer-Fahrschulen/fahrschuelerausbildung.html).

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