Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]
Sollten schriftliche Leistungserhebungen an bayerischen Gymnasien durch mündliche Prüfungen ersetzt werden? Diese Frage berührt zentrale Aspekte der Bildungsgerechtigkeit, der individuellen Leistungsbewertung und der Vorbereitung auf das spätere Berufsleben. Während schriftliche Prüfungen eine standardisierte und vergleichbare Bewertung ermöglichen, bieten mündliche Prüfungen die Chance, kommunikative Fähigkeiten und spontanes Denken zu fördern.
Ja, in Bayern ist es grundsätzlich möglich, sich von einer anderen Schule auf eine erweiterte Schulleiterposition (z. B. Schulleiter/in, stellvertretende/r Schulleiter/in oder weitere Funkti... [mehr]