Wie lange darf man als Lehrbeauftragter an einer Hochschule in Baden-Württemberg tätig sein?

Antwort

In Baden-Württemberg gibt es keine festgelegte maximale Dauer, für die man als Lehrbeauftragter an einer Hochschule tätig sein darf. Die Beschäftigung als Lehrbeauftragter erfolgt in der Regel auf Basis von Lehraufträgen, die für ein oder mehrere Semester vergeben werden. Diese Lehraufträge können bei Bedarf und nach Ermessen der Hochschule verlängert oder erneuert werden. Es gibt jedoch keine gesetzliche Obergrenze für die Anzahl der Semester oder Jahre, die man als Lehrbeauftragter tätig sein kann.

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