In welchem Gesetz ist die Kindergartenförderung geregelt?

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Die Kindergartenförderung in Baden-Württemberg ist im "Gesetz über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen" (KiTaG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Förderung und den Betrieb von Kindertageseinrichtungen fest.

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