Vor- und Nachbereitung sowie Mitwirkung bei der Prüfung von Gesundheitsfachberufen und Fachangestellten für Bäderbetriebe bezieht sich auf verschiedene Aufgaben, die im Rahmen der Durch... [mehr]
Ja, es kann gesagt werden, dass keine Abschlussprüfung der Fachoberschule abgelegt wurde, wenn man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wurde, auch wenn dies zweimal der Fall war. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist in der Regel eine Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.
Vor- und Nachbereitung sowie Mitwirkung bei der Prüfung von Gesundheitsfachberufen und Fachangestellten für Bäderbetriebe bezieht sich auf verschiedene Aufgaben, die im Rahmen der Durch... [mehr]