Kann gesagt werden, dass keine Prüfung der Fachoberschule abgelegt wurde, wenn man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wurde?

Antwort

Ja, es kann gesagt werden, dass keine Abschlussprüfung der Fachoberschule abgelegt wurde, wenn man nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt zugelassen wurde, auch wenn dies zweimal der Fall war. Die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt ist in der Regel eine Voraussetzung, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden.

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