Die Prüfungsordnung der IHK sieht vor, dass der zweite Prüfungsteil innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen des ersten Prüfungsteils abgelegt werden muss. Da du den ersten Prüfungsteil am 04.11.2021 bestanden hast, müsstest du den zweiten Prüfungsteil spätestens bis zum 04.11.2023 ablegen. Es ist jedoch ratsam, sich direkt bei deiner zuständigen IHK zu erkundigen, da es je nach Region und spezifischen Regelungen Abweichungen geben kann.