Wie oft darf man die IHK-Sachkundeprüfung wiederholen?

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Die IHK-Sachkundeprüfung darf in der Regel **beliebig oft wiederholt** werden. Das wird von mehreren IHK-Stellen ausdrücklich so angegeben. ([ihk.de](https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/fortbildungspruefungen/pruefung-nicht-bestanden-5700844)) Wichtig: - Das gilt für **Sachkundeprüfungen**, nicht automatisch für jede andere IHK-Prüfung. ([ihk.de](https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/fortbildungspruefungen/pruefung-nicht-bestanden-5700844)) - Je nach Prüfung können **Gebühren pro neuem Versuch** anfallen. ([34a-sachkunde-gewo.de](https://www.34a-sachkunde-gewo.de/faq)) Offizielle IHK-Quellen: - <https://www.ihk.de/nordwestfalen/bildung/fortbildungspruefungen/pruefung-nicht-bestanden-5700844> - <https://www.ihk-nuernberg.de/fileadmin/IHK_Nuernberg/Weiterbildungspruefungen/Sach-_und_Fachkundepruefungen/Bewachungsgewerbe_34a_GewO/Pruefungsordnung__Sachkundepruefung_Bewachung.pdf>

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