PT1 und PT2 sind Bestandteile der alten Psychotherapeutenausbildung; der wichtigste Unterschied ist der Einsatzort: PT1 läuft in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung, PT2 in einer psychot...
Was ist Hol- und Bringschuld in der Ausbildung?
Antwort vomIn der Ausbildung bezieht sich der Begriff "Hol- und Bringschuld" auf die Pflichten von Auszubildenden und Ausbildern hinsichtlich der Vermittlung und Aneignung von Wissen und Fähigkeiten. 1. **Holschuld**: Dies ist die Pflicht des Auszubildenden, sich aktiv um den Erwerb der notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu bemühen. Der Auszubildende muss also Eigeninitiative zeigen, Fragen stellen, Lernmaterialien nutzen und sich aktiv am Ausbildungsprozess beteiligen. 2. **Bringschuld**: Dies ist die Pflicht des Ausbilders, dem Auszubildenden die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln. Der Ausbilder muss also die notwendigen Informationen, Anleitungen und Unterstützung bereitstellen, um dem Auszubildenden das Lernen zu ermöglichen. Diese Begriffe verdeutlichen, dass sowohl der Auszubildende als auch der Ausbilder Verantwortung für den Erfolg der Ausbildung tragen.
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