Gilt das BBiG auch für Sozialassistentinnen?

Antwort

Ja, die Rechte und Pflichten aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) gelten auch für Auszubildende in der Ausbildung zur Sozialassistentin. Das BBiG regelt die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildung in Deutschland und umfasst Aspekte wie die Ausbildungsinhalte, die Rechte der Auszubildenden, die Pflichten der Ausbilder sowie die Prüfungsordnung. Daher haben auch Sozialassistenten in der Ausbildung Anspruch auf die im BBiG festgelegten Rechte, wie z.B. eine angemessene Vergütung, Urlaub und die Möglichkeit, an Prüfungen teilzunehmen.

Kategorie: Bildung Tags: Rechte Pflichten BBiG
Frage stellen und sofort Antwort erhalten