Auf welcher gesetzlichen Grundlage kann der Schulträger in Hessen Workshops zur Medienkompetenz an Schulen anbieten?

Antwort

In Hessen können Schulträger Workshops zur Medienkompetenz auf der Grundlage des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) anbieten. Insbesondere § 3 HSchG, der die Bildungs- und Erziehungsziele beschreibt, betont die Förderung der Medienkompetenz als Teil der allgemeinen Bildungsziele. Zudem unterstützt der Medienbildungsplan Hessen die Integration von Medienbildung in den Schulalltag. Weitere Informationen zum Hessischen Schulgesetz findest du hier: [Hessisches Schulgesetz](https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-SchulGHE2017rahmen).

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