Die Grundlagen für den Lehrvertrag in Deutschland sind hauptsächlich im folgenden Gesetzesbüchern geregelt: 1. **Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)** - insbesondere die Vorschriften über den Dienstvertrag (§§ 611 ff. BGB) und die Regelungen zu Minderjährigen (§§ 104 ff. BGB). 2. **Berufsbildungsgesetz (BBiG)** - dieses Gesetz regelt die Berufsausbildung in Deutschland und enthält spezifische Bestimmungen zum Lehrvertrag. 3. **Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)** - dieses Gesetz schützt die Rechte von minderjährigen Auszubildenden und regelt deren Arbeitsbedingungen. Diese Gesetze bilden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss und die Durchführung von Lehrverträgen.