Nein, in Deutschland sind nicht in allen Bundesländern alle Lehrer verbeamtet. Die Verbeamtung von Lehrern ist Ländersache und wird unterschiedlich gehandhabt: - In den meisten Bundeslä... [mehr]
In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitliche, gesetzlich festgelegte Obergrenze für Geschenke von Lehrkräften an Schülerinnen und Schüler. Allerdings gelten für Lehrkräfte die sogenannten „Antikorruptionsrichtlinien“ der jeweiligen Bundesländer sowie die Dienstvorschriften der Schulen. Diese Richtlinien sollen verhindern, dass durch Geschenke der Eindruck von Befangenheit oder Bevorzugung entsteht. **Typischerweise gilt:** - Kleine Aufmerksamkeiten (z. B. ein Buch, eine Schokolade, eine Karte) im Wert von bis zu 10–20 Euro werden in der Regel als unproblematisch angesehen. - Höherwertige Geschenke können als unangemessen betrachtet werden und sollten vermieden werden, um den Anschein von Bevorzugung oder Abhängigkeit zu vermeiden. **Besonderheiten bei Volljährigkeit:** Auch wenn die Schülerin während der Klassenfahrt volljährig wird, bleibt das Lehrer-Schüler-Verhältnis ein dienstliches und pädagogisches. Die gleichen Vorsichtsmaßnahmen gelten weiterhin. **Empfehlung:** - Ein kleines, symbolisches Geschenk (z. B. eine Geburtstagskarte oder eine kleine Süßigkeit) ist in der Regel erlaubt. - Bei Unsicherheiten empfiehlt es sich, Rücksprache mit der Schulleitung zu halten oder die geltenden Richtlinien der Schule/des Bundeslandes zu konsultieren. **Fazit:** Ein Geschenk im Wert von maximal 10–20 Euro ist in der Regel unproblematisch. Alles darüber hinaus sollte vermieden oder vorher mit der Schulleitung abgesprochen werden. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten der Kultusministerien der Bundesländer oder bei [Lehrerfreund.de](https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/geschenke-lehrer-schueler/).
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