Welche Fragen sind im Lehrvertrag obligatorisch geregelt?

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Im Lehrvertrag sind in der Regel folgende Fragen und Punkte obligatorisch geregelt: 1. **Vertragsparteien**: Namen und Adressen des Ausbildenden und des Auszubildenden. 2. **Ausbildungsberuf**: Bezeichnung des Ausbildungsberufs und die Dauer der Ausbildung. 3. **Beginn und Ende der Ausbildung**: Startdatum und voraussichtliches Ende der Ausbildung. 4. **Probezeit**: Dauer der Probezeit, die in der Regel zwischen einem und drei Monaten liegt. 5. **Vergütung**: Höhe der Ausbildungsvergütung und gegebenenfalls Regelungen zu Erhöhungen. 6. **Arbeitszeit**: Regelungen zur täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit. 7. **Urlaubsanspruch**: Anzahl der Urlaubstage pro Jahr. 8. **Pflichten des Auszubildenden**: Verpflichtungen zur Teilnahme an der Ausbildung, zu Prüfungen und zur Einhaltung von Betriebsordnung. 9. **Pflichten des Ausbildenden**: Verpflichtungen zur Ausbildung, Bereitstellung von Ausbildungsinhalten und -materialien. 10. **Kündigungsfristen**: Regelungen zur Kündigung des Vertrags durch beide Parteien. Diese Punkte können je nach Land und spezifischem Beruf variieren, aber die genannten Aspekte sind in vielen Lehrverträgen üblich.

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