Zählt die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A in Hessen als nicht bestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife?

Antwort vom

Ja, die Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen kann als Nichtbestehen der Abschlussprüfung zur Erlangung der Fachhochschulreife gewertet werden. In der Regel bedeutet die Nichtzulassung, dass die notwendigen Voraussetzungen oder Leistungen im ersten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden, was wiederum den Abschluss der Fachhochschulreife verhindert. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Regelungen und Bestimmungen der jeweiligen Schule oder des hessischen Kultusministeriums zu konsultieren, um genaue Informationen zu erhalten.

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