Zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS in Hessen als Nicht-Bestehen der Prüfung?

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In Hessen zählt das Nicht-Zugelassen-Werden zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) nicht als Nicht-Bestehen der Prüfung. Es bedeutet lediglich, dass die Voraussetzungen für den Übergang in den zweiten Ausbildungsabschnitt nicht erfüllt wurden. Das Nicht-Bestehen der Prüfung bezieht sich in der Regel auf das Nichtreichen der erforderlichen Leistungen in den Abschlussprüfungen. Weitere Informationen dazu können bei der jeweiligen Schule oder dem zuständigen Schulamt eingeholt werden.

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