Was passiert, wenn ich in Hessen im ersten Ausbildungsabschnitt der FOS nicht zugelassen werde?

Antwort

Ja, wenn du nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) in Hessen zugelassen wurdest, kannst du angeben, dass du keine Prüfung der Fachoberschule abgelegt hast. Da die Zulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt Voraussetzung für die Teilnahme an den Abschlussprüfungen ist, bedeutet das Fehlen dieser Zulassung, dass du die Prüfungen nicht ablegen konntest.

Kategorie: Bildung Tags: FOS Hessen Prüfung
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