Wie war die Finanzierung der Krankenpflegeausbildung vor der Generalistik in NRW geregelt?

Antwort

Vor der Einführung der generalistischen Pflegeausbildung in Nordrhein-Westfalen (NRW) war die Finanzierung der Krankenpflegeausbildung in der Regel durch eine Kombination aus staatlichen Mitteln und Beiträgen der Krankenhäuser sowie anderer Ausbildungseinrichtungen geregelt. Die Finanzierung erfolgte hauptsächlich über das sogenannte Umlageverfahren. Dabei zahlten die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen in einen gemeinsamen Ausbildungsfonds ein, aus dem die Ausbildungskosten gedeckt wurden. Zusätzlich erhielten die Auszubildenden eine Ausbildungsvergütung, die ebenfalls aus diesem Fonds finanziert wurde. Die genauen Regelungen konnten je nach Bundesland und Träger der Ausbildungseinrichtung variieren, aber das Grundprinzip des Umlageverfahrens war weit verbreitet. Weitere Informationen zur Finanzierung der Pflegeausbildung vor der Generalistik können in den entsprechenden Landesgesetzen und Verordnungen nachgelesen werden.

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