Wann gilt die Fachhochschulreife in der FOS als nicht bestanden?

Antwort

Die Fachhochschulreife an einer Fachoberschule (FOS) gilt als nicht bestanden, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt werden. Diese können je nach Bundesland variieren, aber im Allgemeinen gelten folgende Kriterien: 1. **Nicht ausreichende Noten**: Wenn du in den Abschlussprüfungen oder in den Jahreszeugnissen in den Hauptfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch) oder in den berufsbezogenen Fächern eine Note von "ungenügend" (6) oder in mehreren Fächern eine Note von "mangelhaft" (5) erhältst, gilt die Fachhochschulreife als nicht bestanden. 2. **Nicht bestandene Abschlussprüfungen**: Wenn du die schriftlichen oder mündlichen Abschlussprüfungen nicht bestehst, kannst du die Fachhochschulreife nicht erlangen. Die genauen Anforderungen und Bestehensgrenzen können je nach Bundesland unterschiedlich sein. 3. **Fehlende Praktikumszeiten**: In einigen Bundesländern ist ein Praktikum oder eine praktische Ausbildung Teil der Fachhochschulreife. Wenn du die erforderlichen Praktikumszeiten nicht nachweisen kannst, gilt die Fachhochschulreife als nicht bestanden. 4. **Unentschuldigtes Fehlen**: Wenn du häufig unentschuldigt fehlst und dadurch die Mindestanzahl an Unterrichtsstunden nicht erreichst, kann dies ebenfalls dazu führen, dass du die Fachhochschulreife nicht bestehst. Es ist wichtig, die spezifischen Regelungen deines Bundeslandes und deiner Schule zu kennen. Weitere Informationen findest du in der Regel auf der Website des Bildungsministeriums deines Bundeslandes oder direkt bei deiner Schule.

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