Warum kann eine Externenprüfung der Fachhochschulreife gemacht werden, auch wenn man zweimal nicht zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule zugelassen wurde?

Antwort

Die Möglichkeit, eine Externenprüfung zur Fachhochschulreife abzulegen, besteht, um Personen, die auf dem herkömmlichen schulischen Weg nicht erfolgreich waren, eine alternative Möglichkeit zu bieten, den Abschluss zu erlangen. Dies kann verschiedene Gründe haben: 1. **Chancengleichheit**: Es soll allen Personen, unabhängig von ihrem bisherigen schulischen Werdegang, die Möglichkeit gegeben werden, die Fachhochschulreife zu erwerben. 2. **Individuelle Lernwege**: Manche Menschen lernen besser außerhalb des traditionellen Schulsystems oder haben aus persönlichen, gesundheitlichen oder anderen Gründen Schwierigkeiten, den regulären Schulweg zu absolvieren. 3. **Berufliche und persönliche Umstände**: Einige Personen haben möglicherweise bereits berufliche Erfahrungen oder Qualifikationen erworben, die sie für die Externenprüfung qualifizieren. 4. **Rechtliche Rahmenbedingungen**: In vielen Bundesländern gibt es gesetzliche Regelungen, die vorsehen, dass auch Personen, die den schulischen Weg nicht erfolgreich abgeschlossen haben, durch eine Externenprüfung die Möglichkeit erhalten, die Fachhochschulreife zu erlangen. Die genauen Voraussetzungen und Bedingungen für die Externenprüfung können je nach Bundesland variieren. Es ist daher ratsam, sich bei der zuständigen Schulbehörde oder dem Bildungsministerium des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.

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