Darf beim Gespräch mit dem Kind in der Schule ein fremder Elternteil bei der Anhörung dabei sein?

Antwort

In der Regel dürfen bei einer Anhörung in der Schule nur die direkt beteiligten Personen anwesend sein, also das Kind, die Lehrkräfte und die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Ein fremder Elternteil, der nicht direkt mit dem Kind oder der Situation verbunden ist, sollte normalerweise nicht teilnehmen. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Schule oder des Schulbezirks zu überprüfen, da es Unterschiede geben kann.

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