Erhalten Eltern für die Schulbegleitung ihres Kindes Kostenersatz?

Antwort

In Deutschland können Eltern unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Schulbegleitung ihres Kindes erstattet bekommen. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Behinderung des Kindes und der Notwendigkeit der Schulbegleitung für den Schulbesuch. Die Kostenübernahme kann durch verschiedene Stellen erfolgen: 1. **Jugendamt**: Wenn die Schulbegleitung als Teil der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung notwendig ist. 2. **Sozialamt**: Wenn die Schulbegleitung als Teil der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit körperlicher oder geistiger Behinderung notwendig ist. 3. **Krankenkasse**: In seltenen Fällen, wenn die Schulbegleitung als medizinische Maßnahme notwendig ist. Eltern sollten sich an das zuständige Jugend- oder Sozialamt wenden, um einen Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Es ist ratsam, sich vorher gut zu informieren und gegebenenfalls Unterstützung durch Beratungsstellen oder Selbsthilfegruppen in Anspruch zu nehmen.

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