Bildungsfreiheit oder Freiheit der Bildung bezieht sich auf das Recht von Individuen und Institutionen, Bildung und Wissen frei zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten. Dieses Konzept umfasst mehrere Aspekte: 1. **Recht auf Bildung**: Jeder Mensch hat das Recht auf Zugang zu Bildung, unabhängig von Geschlecht, Herkunft, Religion oder sozialem Status. Dies ist in internationalen Menschenrechtsabkommen wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 26) und dem Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Artikel 13) verankert. 2. **Akademische Freiheit**: Dies bezieht sich auf die Freiheit von Lehrenden und Forschenden, ohne staatliche oder institutionelle Einmischung zu lehren, zu forschen und ihre Erkenntnisse zu veröffentlichen. Diese Freiheit ist wichtig für die Unabhängigkeit und Integrität der Wissenschaft. 3. **Elternrecht**: Eltern haben das Recht, die Bildung ihrer Kinder zu bestimmen und zu beeinflussen. Dies schließt das Recht ein, Schulen und Bildungseinrichtungen zu wählen, die den eigenen Überzeugungen und Werten entsprechen. 4. **Institutionelle Autonomie**: Bildungseinrichtungen, insbesondere Hochschulen, haben das Recht auf Selbstverwaltung und Unabhängigkeit von staatlicher Kontrolle, um eine freie und kritische Bildung und Forschung zu gewährleisten. Die Grundlage für die Bildungsfreiheit findet sich in verschiedenen nationalen und internationalen Rechtsdokumenten, die die Bedeutung von Bildung als grundlegendes Menschenrecht anerkennen. In Deutschland ist das Recht auf Bildung und die Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre im Grundgesetz (Artikel 5 und 7) verankert.