Wie werden Berufsschultage nach Jugendarbeitsschutzgesetz angerechnet?

Antwort

Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) werden Berufsschultage in der Regel als Arbeitszeit angerechnet. Das bedeutet, dass die Zeit, die ein Auszubildender in der Berufsschule verbringt, als Teil seiner regulären Arbeitszeit gilt. Dies ist wichtig, da Auszubildende während ihrer Ausbildung sowohl praktische als auch theoretische Kenntnisse erwerben müssen. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Bundesland und spezifischem Ausbildungsberuf variieren. Es ist ratsam, sich bei der zuständigen Kammer oder dem Ausbildungsbetrieb über die spezifischen Regelungen zu informieren.

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