Azubi wird nicht zur Prüfung 2. Lehrjahr zugelassen. Muss der Arbeitgeber der Wiederholung zustimmen?

Antwort

In Deutschland ist es so, dass die Zulassung zur Prüfung in der Regel von der zuständigen Kammer (z.B. IHK oder HWK) entschieden wird. Wenn ein Azubi nicht zur Prüfung zugelassen wird, kann dies verschiedene Gründe haben, wie z.B. unzureichende Leistungen oder Fehlzeiten. Wenn der Azubi die Prüfung nicht bestanden hat und eine Wiederholung ansteht, muss der Arbeitgeber in der Regel nicht zustimmen, da die Entscheidung über die Wiederholung der Prüfung von der Kammer getroffen wird. Es ist jedoch ratsam, dass der Azubi und der Arbeitgeber in einem offenen Dialog bleiben, um die Situation zu klären und gegebenenfalls Unterstützung zu bieten. Es kann auch sinnvoll sein, sich über die spezifischen Regelungen der jeweiligen Kammer zu informieren, da diese variieren können.

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