Aus rechtlicher Sicht ist die Schulbegleitung ein Teilbereich der?

Antwort

Aus rechtlicher Sicht ist die Schulbegleitung ein Teilbereich der inklusiven Bildung. Sie dient dazu, Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bedürfnissen zu unterstützen, um ihnen die Teilnahme am regulären Schulunterricht zu ermöglichen.

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