Erzieher haben gegenüber dem Kita-Träger vor allem keine eigene „Leitungsgewalt“, aber klare Mitwirkungsrechte über Mitarbeitervertretung, Betriebsrat oder Personalrat &ndas...
Erhalten Erzieherpraktikant*innen in Berlin eine Aufwandsentschädigung?
Antwort vomIn Berlin erhalten Erzieherpraktikant*innen während des sogenannten "Berufspraktikums" (Anerkennungsjahr) in der Regel eine Vergütung, die oft als "Aufwandsentschädigung" oder "Praktikumsvergütung" bezeichnet wird. Die Höhe richtet sich meist nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und beträgt aktuell (Stand 2024) etwa 1.652 Euro brutto pro Monat. Während der vorhergehenden schulischen Ausbildungsabschnitte (z. B. im ersten und zweiten Ausbildungsjahr) gibt es in der Regel keine Vergütung für die Praktika, da diese Teil der schulischen Ausbildung sind. Es kann jedoch Ausnahmen geben, etwa bei bestimmten Trägern oder im Rahmen von dualen Ausbildungen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie Berlin](https://www.berlin.de/sen/bildung/beruf/ausbildung/erzieher-in/) oder bei den jeweiligen Trägern der Kindertagesstätten.
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