Welche Altersgrenze gilt in Brandenburg für Schüler genehmigter Ersatzschulen zur Prüfung Fachoberschulreife?

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In Brandenburg gilt für die Anmeldung zur Prüfung für die Fachoberschulreife, dass Schüler einer genehmigten Ersatzschule in der Regel bis zum Ende des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollenden, zur Prüfung zugelassen werden können. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bestimmungen und eventuelle Ausnahmen direkt bei der zuständigen Schulbehörde oder der Ersatzschule zu erfragen, da es spezifische Regelungen geben kann.

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