Kann nach zweimaliger Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der FOS A das Abendgymnasium in Hessen besucht werden?

Antwort

Ja, in Hessen ist es grundsätzlich möglich, nach zweimaliger Nichtzulassung zum zweiten Ausbildungsabschnitt der Fachoberschule (FOS) ein Abendgymnasium zu besuchen. Abendgymnasien bieten Erwachsenen die Möglichkeit, das Abitur nachzuholen. Die genauen Zulassungsvoraussetzungen können jedoch variieren, daher ist es ratsam, sich direkt bei dem gewünschten Abendgymnasium zu informieren. Hier findest du weitere Informationen: [Abendgymnasien in Hessen](https://kultusministerium.hessen.de/schule/schulformen/abendgymnasium).

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