Können allgemeine Verwaltungskosten auf Vorräte im HGB-Abschluss aktiviert werden?

Antwort

Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist die Aktivierung von allgemeinen Verwaltungskosten auf Vorräte grundsätzlich nicht zulässig. Nach § 255 HGB dürfen nur die direkt zurechenbaren Kosten, wie Material- und Fertigungskosten, in die Herstellungskosten von Vorräten einfließen. Allgemeine Verwaltungskosten, die nicht direkt einem bestimmten Produkt oder einer bestimmten Dienstleistung zugeordnet werden können, sind nicht aktivierungsfähig und müssen als Aufwand in der Periode erfasst werden, in der sie anfallen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Unterschiedliche Bilanzierung von langfristigem Vermögen und Eigenkapital nach IFRS und HGB?

Die Bilanzierung des langfristigen Vermögens und des Eigenkapitals unterscheidet sich zwischen den International Financial Reporting Standards (IFRS und dem Handelsgesetzbuch (HGB) in mehreren As... [mehr]