Einzelunternehmen und Personengesellschaften sind nicht verpflichtet, Gewinnrücklagen in der Bilanz auszuweisen. Im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften die nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) zur Bildung von Rücklagen verpflichtet sind, können Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaften entscheiden, ob sie Gewinne thesaurieren oder ausschütten. Es ist jedoch ratsam, Rücklagen zu bilden, um finanzielle Stabilität zu gewährleisten und zukünftige Investitionen zu ermöglichen.