Welchen Abschluss muss ein Betrieb gewerblicher Art machen?

Antwort

Ein Betrieb gewerblicher Art (BgA) muss in der Regel einen Jahresabschluss erstellen, der aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht. Je nach Größe und Rechtsform des Unternehmens kann auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ausreichend sein. Die genauen Anforderungen können jedoch variieren, daher ist es ratsam, sich über die spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften zu informieren, die für den jeweiligen BgA gelten.

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