Gesetzliche und betriebliche Richtlinien zu Terminen und Arbeitszeiten für Lehrlinge in der Schweiz

Antwort

In der Schweiz sind die gesetzlichen und betrieblichen Richtlinien für Lehrlinge in Bezug auf Termine und Arbeitszeiten im Berufsbildungsgesetz (BBG) sowie in den jeweiligen Lehrverträgen und den internen Reglementen der Betriebe festgelegt. 1. **Gesetzliche Regelungen**: - **Arbeitszeit**: Lehrlinge dürfen in der Regel nicht mehr als 40 bis 45 Stunden pro Woche arbeiten, abhängig von der Branche und dem Alter des Lehrlings. Jüngere Lehrlinge (unter 18 Jahren) haben oft kürzere Arbeitszeiten. - **Pausen**: Es sind gesetzliche Pausen vorgesehen, die je nach Arbeitszeit variieren. Bei einer Arbeitszeit von mehr als 5,5 Stunden ist eine Pause von mindestens 15 Minuten vorgeschrieben. - **Ferien**: Lehrlinge haben Anspruch auf mindestens vier Wochen Ferien pro Jahr. Die genauen Regelungen können jedoch je nach Branche und Lehrvertrag variieren. 2. **Betriebliche Richtlinien**: - **Termine**: Betriebe können spezifische Regelungen für die Planung von Terminen, wie z.B. für Prüfungen oder interne Schulungen, festlegen. Diese sollten im Lehrvertrag oder in internen Dokumenten klar kommuniziert werden. - **Flexibilität**: Einige Betriebe bieten flexible Arbeitszeiten an, die es Lehrlingen ermöglichen, ihre Arbeitszeiten an schulische Verpflichtungen anzupassen. - **Verhalten und Pünktlichkeit**: Betriebe haben oft eigene Richtlinien bezüglich Pünktlichkeit und Verhalten am Arbeitsplatz, die für Lehrlinge verbindlich sind. Es ist wichtig, dass Lehrlinge sich über die spezifischen Regelungen in ihrem Betrieb informieren und bei Unklarheiten das Gespräch mit ihrem Vorgesetzten oder der Berufsbildungsperson suchen.

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