Gilt die AEVO Abschlussprüfung der IHK als Zusatzqualifikation?

Antwort

Ja, die AEVO-Abschlussprüfung (Ausbildereignungsprüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung) der IHK gilt als Zusatzqualifikation. Sie ist kein eigenständiger Ausbildungsberuf, sondern eine Qualifikation, die zusätzlich zu einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder einer vergleichbaren Qualifikation erworben werden kann. Mit dem erfolgreichen Bestehen der AEVO-Prüfung erhältst du den sogenannten „Ausbilderschein“ und bist berechtigt, in deinem Berufsfeld Auszubildende anzuleiten und auszubilden. Weitere Informationen findest du direkt bei der [IHK](https://www.ihk.de/themen/ausbildung/ausbildung-azubis/ausbildereignungspruefung-aevo-401648).

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