Wie wird eine Tanzpädagogin im TVÖD eingruppiert?

Antwort

Die Eingruppierung einer Tanzpädagogin im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Tätigkeit, der Qualifikation und der Berufserfahrung. In der Regel erfolgt die Eingruppierung in eine der Entgeltgruppen, die im TVöD festgelegt sind. Für Tanzpädagoginnen könnte eine Eingruppierung in die Entgeltgruppen 9 bis 11 in Betracht kommen, abhängig von den spezifischen Anforderungen der Stelle und den geforderten Qualifikationen. Es ist wichtig, die genaue Stellenbeschreibung und die Anforderungen zu prüfen, um die korrekte Eingruppierung zu bestimmen. Für detaillierte Informationen und eine individuelle Beratung wäre es ratsam, sich an die Personalabteilung oder die zuständige Gewerkschaft zu wenden.

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