Werde ich als angestellter Arzt bei einem Wechsel von Tarifgruppe II/6 in Tarifgruppe III in III/1 oder III/2 eingruppiert?

Antwort

Die Eingruppierung beim Wechsel von Tarifgruppe II/6 in die Tarifgruppe III richtet sich nach den Regelungen des jeweils gültigen Tarifvertrags (z. B. TV-Ärzte/VKA, TV-Ärzte TdL oder andere spezifische Haustarifverträge). In der Regel erfolgt beim Wechsel in eine höhere Entgeltgruppe (hier: von II nach III) die Zuordnung zur Stufe, die dem bisherigen Entgelt am nächsten kommt, mindestens jedoch zur Stufe 1 der neuen Entgeltgruppe. Das bedeutet konkret: - **Normalerweise wirst du in die Stufe eingruppiert, die deinem bisherigen Entgelt entspricht oder dieses übersteigt.** - Wenn dein bisheriges Entgelt in II/6 niedriger ist als das in III/2, aber höher als das in III/1, wirst du in III/1 eingruppiert. - Ist dein bisheriges Entgelt mindestens so hoch wie das in III/2, wirst du in III/2 eingruppiert. **Wichtig:** Die genaue Zuordnung kann je nach Tarifvertrag und individueller Situation (z. B. Berufserfahrung, Betriebszugehörigkeit, besondere Regelungen im Hausvertrag) variieren. Es empfiehlt sich, die Personalabteilung oder den Betriebsrat zu kontaktieren und den einschlägigen Tarifvertrag (z. B. [TV-Ärzte/VKA](https://www.marburger-bund.de/tarife/tarifvertraege/tv-aerzte-vka)) einzusehen. **Zusammengefasst:** Du wirst in die Stufe der neuen Tarifgruppe (III) eingruppiert, die deinem bisherigen Entgelt entspricht oder dieses übersteigt – mindestens jedoch in III/1. Eine automatische Eingruppierung in III/2 erfolgt nur, wenn dein bisheriges Entgelt das von III/1 übersteigt.

KI fragen

Verwandte Fragen

Welche vorrangige Rollenerwartung ist mit der Arztrolle verbunden?

Die vorrangige Rollenerwartung, die mit der Arztrolle verbunden ist, ist die Erwartung, dass der Arzt für das Wohl seiner Patienten sorgt. Dies umfasst sowohl die medizinische Versorgung als auch... [mehr]