Was gilt in der Schweizer Reinigungsbranche zur Kilometerentschädigung?

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**Entscheidend ist: In der Schweizer Reinigungsbranche gibt es meist keine pauschale „Kilometer-Entschädigung“ für den normalen Arbeitsweg; maßgeblich sind vor allem der anwendbare GAV, der Einsatzort und ob du dein Privatfahrzeug überhaupt im Auftrag des Arbeitgebers nutzen musst.** Für die Deutschschweiz sieht der allgemeinverbindliche GAV der Reinigungsbranche vor allem eine Entschädigung der **Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln** vor, wenn Mitarbeitende nicht vom Arbeitgeber transportiert werden und nicht den ganzen Tag am gleichen Ort arbeiten. Für mobile Equipen gibt es zusätzlich eine tägliche Entschädigung für auswärtige Einsätze bzw. Mittagessen. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185001/version/9/vertrag/13287?date=11.12.2024)) ## Was praktisch wichtig ist Der erste Punkt ist also: **Arbeitsweg und Dienstfahrt sind nicht dasselbe.** Der normale Weg von zuhause zum vertraglich vereinbarten Arbeitsort ist grundsätzlich etwas anderes als Fahrten zwischen Einsätzen oder Fahrten zu wechselnden Einsatzorten im Auftrag des Arbeitgebers. Gerade in der Reinigung ist dieser Unterschied zentral, weil viele Einsätze dezentral organisiert sind. ([seco.admin.ch](https://www.seco.admin.ch/de/rechtsquellen-zum-privaten-arbeitsrecht)) Wenn du in der **Deutschschweiz** unter den dort geltenden GAV fällst, ist die Standardlogik nicht „x Rappen pro Kilometer mit dem Auto“, sondern eher: **Ersatz der notwendigen Reisekosten**, typischerweise orientiert am ÖV. Der GAV nennt ausdrücklich eine Entschädigung zur Deckung der Reisekosten mit öffentlichen Verkehrsmitteln für Mitarbeitende ohne ganztägig gleichen Arbeitsort. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185001/version/9/vertrag/13287?date=11.12.2024)) In der **Westschweiz** ist es ähnlich geregelt: Dort zahlen die Unternehmen eine Entschädigung, die die **effektiven Fahrtkosten** deckt, höchstens jedoch bis zum Preis eines ÖV-Abonnements. Auch das spricht gegen die Annahme, dass automatisch ein fixer Kilometeransatz fürs Privatauto geschuldet ist. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185002/version/11/vertrag/13913?date=01.01.2026)) ## Wann eine Kilometer-Entschädigung überhaupt in Frage kommt Eine echte Kilometer-Entschädigung wird in der Praxis vor allem dann relevant, wenn der Arbeitgeber verlangt oder ausdrücklich akzeptiert, dass du **dein eigenes Auto für betriebliche Fahrten** benutzt. Ohne diese Grundlage ist ein Anspruch auf Auto-km meist deutlich schwerer durchsetzbar. Das ist ein wichtiger Unterschied zu Branchen, in denen der GAV den km-Ansatz ausdrücklich festlegt. Die Reinigungs-GAV regeln nach den verfügbaren Fassungen eher **Spesen/Fahrtkosten**, nicht automatisch einen generellen Auto-km-Satz. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185001/version/9/vertrag/13287?date=11.12.2024)) Der häufige Denkfehler ist: „Ich fahre mit dem Auto zum Kunden, also bekomme ich automatisch Kilometer.“ **So einfach ist es nicht.** Wenn der Einsatz auch mit ÖV zumutbar erreichbar ist und der GAV nur ÖV-Kosten vorsieht, kann der Arbeitgeber sich auf diese Regelung stützen. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185001/version/9/vertrag/13287?date=11.12.2024)) ## Was du konkret prüfen solltest Prüfe zuerst, **welcher GAV räumlich auf dein Arbeitsverhältnis anwendbar ist**. Für die Reinigungsbranche gibt es je nach Region unterschiedliche Regelungen; die SECO führt die allgemeinverbindlichen GAV und deren Geltungsbereiche. ([seco.admin.ch](https://www.seco.admin.ch/de/gesamtarbeitsvertraege-bund)) Dann sind drei Punkte entscheidend: - **Steht im Arbeitsvertrag ein fester Arbeitsort oder arbeitest du mobil?** - **Verlangt der Arbeitgeber ausdrücklich die Nutzung des Privatwagens?** - **Gibt es im Vertrag, Personalreglement oder Spesenreglement einen km-Ansatz?** Wenn dazu nichts klar geregelt ist, ist die stärkste Position meist nicht „Kilometer verlangen“, sondern **notwendige effektive Einsatzfahrten und Spesen sauber dokumentieren**: Datum, Strecke, Einsatzort, Einsatzdauer, ob ÖV möglich war und ob die Autofahrt angeordnet wurde. ## Klare Einordnung Für die Reinigungsbranche in der Schweiz gilt daher als Faustregel: **Nicht der Steuer- oder TCS-Kilometersatz entscheidet automatisch, sondern zuerst GAV, Vertrag und betriebliche Anordnung.** Der steuerliche Ansatz von 75 Rappen pro Kilometer betrifft den Arbeitswegabzug im Steuerrecht und ist **nicht automatisch** der arbeitsrechtlich geschuldete Spesensatz des Arbeitgebers. ([vbs.admin.ch](https://www.vbs.admin.ch/de/newnsb/VzaAUrhkPx2EPde4a6e3O)) Die wichtigste Konsequenz für dich: **Ohne klare vertragliche oder betriebliche Regelung solltest du Kilometer-Entschädigung nicht einfach voraussetzen.** In der Reinigungsbranche ist oft nur der Ersatz der notwendigen Fahrtkosten geschuldet, nicht zwingend eine Auto-pauschale pro Kilometer. ([service-cct.ch](https://www.service-cct.ch/gav/185001/version/9/vertrag/13287?date=11.12.2024))

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