Am taktvollsten sagst du es klar, früh und ohne Ausreden: Nicht die Person wird abgewertet, sondern die Aufgabenverteilung wird geändert. Entscheidend ist, dass du den Wechsel als Führu...
Gibt es eine allgemeine Vorgabe für die Reihenfolge, in der ein Vorgesetzter Mitarbeiter zu Entwicklungsgesprächen einlädt?
Antwort vom**Nein. Eine allgemeine gesetzliche Reihenfolge, in der ein Vorgesetzter Mitarbeiter zu Entwicklungsgesprächen einladen muss, gibt es in der Regel nicht. Entscheidend ist, dass die Auswahl sachlich, nachvollziehbar und nicht willkürlich oder diskriminierend erfolgt.** ## Was praktisch gilt Ein Entwicklungsgespräch ist normalerweise eine interne Organisationsfrage des Arbeitgebers. Der Vorgesetzte kann also grundsätzlich selbst festlegen, ob er nach Team, Funktion, Verfügbarkeit, Eintrittsdatum oder einfach nach Kalender plant. Problematisch wird es erst dann, wenn die Reihenfolge erkennbar an unzulässige Kriterien anknüpft, etwa Alter, Geschlecht, Herkunft, Schwangerschaft, Behinderung oder Teilzeitstatus. Dann geht es nicht mehr um Terminplanung, sondern um mögliche Ungleichbehandlung. ## Wann es doch Vorgaben geben kann Eine feste Reihenfolge kann sich aus internen Regeln ergeben, zum Beispiel aus: - Betriebsvereinbarung - Tarifvertrag - Dienstvereinbarung im öffentlichen Dienst - unternehmensinternen HR-Richtlinien - einem einheitlich praktizierten Beurteilungs- oder Personalgesprächssystem Wenn es solche Regeln gibt, muss sich der Arbeitgeber daran halten. Gibt es einen Betriebsrat, kann außerdem relevant sein, ob das Gesprächssystem insgesamt mitbestimmungspflichtige Punkte berührt, etwa Beurteilungsgrundsätze. Maßgeblich ist hier § 94 BetrVG zur Aufstellung von Personalfragebögen und Beurteilungsgrundsätzen sowie die allgemeinen Informationen des [Betriebsverfassungsgesetzes](https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__94.html). ## Der entscheidende Unterschied Die **Reihenfolge selbst** ist meist frei. Die **Begründung für die Reihenfolge** darf aber nicht rechtswidrig sein. Beispiel: Wenn ein Vorgesetzter zuerst alle Mitarbeiter einlädt, die in den nächsten Monaten über Beförderungen oder Fortbildungen entschieden bekommen, ist das meist sachlich. Wenn er bestimmte Personen dauerhaft nach hinten schiebt, um sie von Entwicklungschancen faktisch auszuschließen, ist das arbeitsrechtlich angreifbar. ## Was daraus folgt Wenn alle Mitarbeiter grundsätzlich ein Gespräch erhalten und die Termine nur organisatorisch gestaffelt werden, ist das normalerweise unproblematisch. Wenn einzelne Beschäftigte systematisch übergangen werden oder nur bestimmte Gruppen später oder gar nicht eingeladen werden, sollte geprüft werden, ob interne Regeln oder das Benachteiligungsverbot verletzt sind. Für den rechtlichen Rahmen zur Benachteiligung ist das [Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz](https://www.gesetze-im-internet.de/agg/) der zentrale Maßstab. Kurz gesagt: **Keine allgemeine Reihenfolge vorgeschrieben – aber die Auswahl muss fair, sachlich und gleichbehandlungsfest sein.**
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