Darf man mit einer Psychose Erzieher in einer Kita werden?

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Ob jemand mit einer Psychose als Erzieher*in in einer Kita arbeiten darf, hängt von mehreren Faktoren ab. Grundsätzlich gibt es kein generelles gesetzliches Verbot für Menschen mit einer psychischen Erkrankung, im Bereich der Kinderbetreuung zu arbeiten. Entscheidend ist, ob die Person aktuell gesundheitlich in der Lage ist, die Aufgaben und die Verantwortung eines Erziehers oder einer Erzieherin zuverlässig und sicher auszuüben. Wichtige Aspekte sind: 1. **Gesundheitliche Eignung:** Bei der Einstellung wird in der Regel ein ärztliches Attest verlangt, das die gesundheitliche Eignung für den Beruf bestätigt. Wenn die Psychose gut behandelt ist und keine akuten Symptome vorliegen, kann die Eignung gegeben sein. 2. **Führungszeugnis:** Für die Arbeit mit Kindern ist ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis erforderlich. Eine psychische Erkrankung steht dem nicht grundsätzlich entgegen. 3. **Selbsteinschätzung und Offenheit:** Es ist wichtig, ehrlich mit sich selbst und ggf. mit dem Arbeitgeber umzugehen. Wenn die Erkrankung gut eingestellt ist und keine akute Gefährdung besteht, spricht nichts dagegen, den Beruf auszuüben. 4. **Arbeitgeberentscheidung:** Letztlich entscheidet der Träger der Kita im Einzelfall, ob er eine Person einstellt. Dabei spielen auch individuelle Einschätzungen und ggf. betriebsärztliche Gutachten eine Rolle. Fazit: Eine Psychose schließt die Tätigkeit als Erzieher*in nicht grundsätzlich aus. Entscheidend ist der aktuelle Gesundheitszustand und die Fähigkeit, die Anforderungen des Berufs zu erfüllen. Im Zweifel sollte eine ärztliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Kategorie: Beruf Tags: Psychose Erzieher Kita

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