Eher nein: Wenn dein Arbeitsplatz aktuell nicht gefährdet ist und du keine konkreten Nachteile im Job hast, ist ein Antrag auf Gleichstellung meist nur dann sinnvoll, wenn sich daraus ein klarer...
Gibt es in anderen Bundesländern Programme wie Bayerns Inklusionsimpuls zur Förderung der Einstellung schwerbehinderter Menschen?
Antwort vom**Ja – vergleichbare Landesprogramme gibt es, aber nicht flächendeckend unter demselben Namen oder mit identischer Logik. Bayern ist also kein Einzelfall, allerdings unterscheiden sich die Länder stark darin, ob sie echte Einstellungsprämien, eher Ausbildungsprämien oder vor allem allgemeine Förderleistungen über ihre Inklusionsämter anbieten.** ([bayern.de](https://www.bayern.de/neues-sonderprogramm-inklusionsimpuls-bayern-praemien-bis-18-000-euro-menschen-mit-behinderung/)) ## Wo es klar vergleichbare Programme gibt **Hessen** hat mit dem *Hessischen Perspektivprogramm zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen schwerbehinderter Menschen (HePAS)* ein sehr nahes Pendant. Dort sind ausdrücklich **Einstellungsprämien** für Arbeitgeber vorgesehen, außerdem **Ausbildungsprämien**, Prämien für Praktika und Zuschüsse für Probebeschäftigungen. Genannt werden bis zu **9.000 Euro** für die Besetzung eines Arbeitsplatzes und bis zu **8.000 Euro** für einen Ausbildungsplatz. ([integrationsamt-hessen.de](https://www.integrationsamt-hessen.de/arbeitgeber-inklusionsbetriebe/programme-auszeichnungen/hessisches-perspektivprogramm/hepas-projektfoerderung.html)) **Baden-Württemberg** hatte bzw. hat mit **„Arbeit inklusiv“** ebenfalls ein landesbezogenes Förderprogramm des Integrationsamts, das Arbeitgeber mit **Inklusionsprämien** unterstützt. Der Schwerpunkt liegt dort besonders auf der Einstellung von schwerbehinderten Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Das ist inhaltlich vergleichbar, auch wenn Zielgruppe und Förderlogik enger gefasst sein können als in Bayern. ([kvjs.de](https://www.kvjs.de/fileadmin/dateien/Schwerbehinderung/Projekte-Initiativen/Aktion_1000plus/F%C3%B6rderprogramme/alt-Grundsaetze_Arbeit_Inklusiv_abgestimmte_Endfassung_2012_05_21.pdf)) **Berlin** hat ein eigenes Arbeitsmarktprogramm **„Inklusionsprämie“**, allerdings nach den aktuell auffindbaren Informationen vor allem für **Ausbildungsplätze** schwerbehinderter Menschen und befristet bis **31. Dezember 2026**. Das ist also vergleichbar, aber enger als das bayerische Modell, das neue Arbeits- **und** Ausbildungsplätze prämiert. ([berlin.de](https://www.berlin.de/lageso/behinderung/inklusionsamt-arbeit-und-behinderung/arbeitgeber/)) ## Wo der Unterschied liegt Der entscheidende Punkt ist: **Fast jedes Bundesland fördert die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen über sein Integrations- oder Inklusionsamt, aber nicht jedes Land hat ein eigenes, klar benanntes Sonderprogramm mit pauschaler Prämie für Neueinstellungen.** Viele Länder arbeiten stattdessen stärker mit Einzelfallförderung, Arbeitsplatzanpassung, technischen Hilfen, Probebeschäftigung oder Beratung. ([bmas.bund.de](https://bmas.bund.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/Politik-fuer-Menschen-mit-Behinderungen/Beschaeftigung-schwerbehinderter-Menschen/beschaeftigung-schwerbehinderter-menschen.html)) Genau darin liegt der Unterschied zu Bayern: **„Inklusionsimpuls Bayern“ ist ein sichtbar vermarktetes Sonderprogramm mit festen Prämien von bis zu 18.000 Euro ab 2026.** Andere Länder haben zwar ähnliche Instrumente, aber oft weniger offensiv gebündelt oder nur für bestimmte Zielgruppen. ([bayern.de](https://www.bayern.de/neues-sonderprogramm-inklusionsimpuls-bayern-praemien-bis-18-000-euro-menschen-mit-behinderung/)) ## Praktische Einordnung Wenn du nach einem **wirklich vergleichbaren Landesprogramm** suchst, sind **Hessen** und **Baden-Württemberg** die naheliegendsten Beispiele; **Berlin** ist ein Teilvergleich, vor allem im Bereich Ausbildung. Für andere Länder lässt sich eher sagen: **vergleichbare Förderung ja, aber oft nicht als eigenständiges Prämienprogramm mit demselben Zuschnitt.** ([integrationsamt-hessen.de](https://www.integrationsamt-hessen.de/arbeitgeber-inklusionsbetriebe/einstellung-beschaeftigung/perspektiven-eroeffnen/wechsel-aus-wfbm/fallbeispiel-wechsel-aus-wfbm-geschafft.html)) Ein oft übersehener Punkt: Für Arbeitgeber ist nicht nur die Prämie selbst wichtig, sondern **welcher Träger zuständig ist**. Bei regionalen Arbeitsmarktprogrammen und Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben laufen Zuständigkeiten regelmäßig über das jeweilige Integrations- bzw. Inklusionsamt des Landes. ([bih.de](https://www.bih.de/integrationsaemter/aufgaben-und-leistungen/finanzielle-leistungen/zustaendigkeiten/))