Bei 48.000 € Bruttojahresgehalt zahlt der Arbeitgeber in Deutschland insgesamt grob rund 57.000 bis 58.500 € pro Jahr, weil zum Bruttolohn noch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung...
Wie frage ich meinen Arbeitgeber, ob ich wegen eines Umzugs Anspruch auf freie Tage habe?
Antwort vom**Du fragst am besten direkt und sachlich nach „bezahlter oder unbezahlter Freistellung wegen Umzugs“, denn einen automatischen Anspruch auf freie Tage gibt es nicht bei jedem Arbeitgeber.** Ein Umzug führt nicht automatisch zu freien Tagen. Entscheidend ist, was in deinem Arbeitsvertrag, Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder internen Regelung steht. Manche Arbeitgeber gewähren 1 Tag Sonderurlaub, viele aber nur bei einem beruflich veranlassten Umzug. So kannst du es formulieren: ## Kurze Nachricht per Mail **Betreff:** Anfrage zu Freistellung wegen Umzug Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], ich ziehe am [Datum] um und möchte deshalb höflich nachfragen, ob ich für diesen Anlass Anspruch auf einen freien Tag oder eine Freistellung habe. Falls es dafür eine Regelung im Unternehmen gibt, würde ich mich über eine kurze Rückmeldung freuen. Gern reiche ich bei Bedarf weitere Informationen zum Umzug ein. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] ## Etwas direkter und persönlicher Sehr geehrte/r Frau/Herr [Name], wegen meines Umzugs am [Datum] möchte ich anfragen, ob ich dafür einen Tag Freistellung oder Sonderurlaub erhalten kann. Bitte teilen Sie mir mit, ob es dazu eine betriebliche Regelung gibt und wie ich den Antrag am besten stelle. Mit freundlichen Grüßen [Dein Name] ## Wichtig Wenn du unsicher bist, ist „Anspruch auf freie Tage“ sprachlich etwas hart. Besser ist: - „ob ich Anspruch auf Freistellung habe“ - „ob es bei uns eine Regelung für Umzüge gibt“ - „ob ich für den Umzug einen freien Tag bekommen kann“ „Arbeiteitgeber“ heißt richtig **Arbeitgeber** und „stage“ heißt **Tage**.
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