Welche Feststellungen zur Überlassung von Unterlagen im Beratungsgespräch sind richtig?

Antwort

Im Beratungsgespräch zur Überlassung von Unterlagen sind folgende Feststellungen in der Regel richtig: 1. **Transparenz**: Der Berater sollte dem Klienten klar darlegen, welche Unterlagen benötigt werden und warum diese wichtig sind. 2. **Einwilligung**: Der Klient muss in der Regel seine Einwilligung zur Überlassung von Unterlagen geben, insbesondere wenn es sich um persönliche oder sensible Daten handelt. 3. **Datenschutz**: Die Überlassung von Unterlagen muss unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen erfolgen, um die Vertraulichkeit der Informationen zu gewährleisten. 4. **Zweckbindung**: Die Unterlagen dürfen nur für den im Beratungsgespräch festgelegten Zweck verwendet werden. 5. **Rückgabe oder Vernichtung**: Nach Abschluss des Beratungsgesprächs sollte geklärt werden, was mit den überlassenen Unterlagen geschieht, z.B. ob sie zurückgegeben oder vernichtet werden. Diese Punkte sind wichtig, um eine vertrauensvolle und rechtlich einwandfreie Beratung zu gewährleisten.

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