Seit wann hat man 3 Jahre Zeit zur Einreichung bei der Beihilfestelle?

Antwort

Die Frist von drei Jahren zur Einreichung von Beihilfeanträgen bei der Beihilfestelle gilt in der Regel seit der Reform des Beihilferechts, die im Jahr 2011 in Kraft trat. Diese Regelung ermöglicht es den Antragstellern, ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren nach dem Entstehen des Anspruchs geltend zu machen. Es ist jedoch ratsam, die spezifischen Bestimmungen und Fristen der jeweiligen Beihilfestelle zu überprüfen, da es Unterschiede je nach Bundesland oder Dienstherrn geben kann.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wie lautet die Telefonnummer der Beihilfe in München?

Die Telefonnummer der Beihilfe in München kann variieren, je nachdem, welche spezifische Abteilung oder Dienststelle du benötigst. Es ist empfehlenswert, die offizielle Website der Beihilfe... [mehr]