Kann ich mich vor dem Umzug im Voraus ummelden?

Antwort

In Deutschland ist eine Ummeldung beim Einwohnermeldeamt grundsätzlich erst nach dem tatsächlichen Umzug möglich, da du deine neue Adresse erst dann offiziell bewohnst. Eine Ummeldung im Voraus ist in der Regel nicht zulässig. Du musst dich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die neue Wohnung ummelden (§ 17 Bundesmeldegesetz). Einige Meldeämter bieten jedoch die Möglichkeit, einen Termin im Voraus zu buchen oder die Unterlagen vorab einzureichen, die Ummeldung selbst wird aber erst nach dem Einzugsdatum wirksam. Es empfiehlt sich, beim zuständigen Bürgeramt nachzufragen, ob es besondere Regelungen oder Online-Services gibt. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der Stadtverwaltungen oder beim [Bundesministerium des Innern und für Heimat](https://www.bmi.bund.de/DE/themen/moderne-verwaltung/verwaltungsrecht/meldewesen/meldewesen-node.html).

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