Unterschied Aufmaß, Mengenermittlung und Abrechnung VOB?

Antwort

Der Unterschied zwischen Aufmaß, Mengenermittlung und Abrechnung nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) liegt in den spezifischen Aufgaben und Prozessen im Bauwesen: 1. **Aufmaß**: Dies bezieht sich auf die genaue Vermessung und Dokumentation der tatsächlich erbrachten Leistungen auf der Baustelle. Das Aufmaß dient dazu, die Mengen der ausgeführten Arbeiten zu erfassen, die später für die Abrechnung benötigt werden. 2. **Mengenermittlung**: Hierbei handelt es sich um die systematische Erfassung und Berechnung der Mengen, die für die Planung und Durchführung eines Bauprojekts erforderlich sind. Die Mengenermittlung erfolgt in der Regel vor Beginn der Bauarbeiten und basiert auf den Plänen und Ausschreibungen. 3. **Abrechnung**: Die Abrechnung ist der abschließende Schritt, bei dem die erbrachten Leistungen auf Grundlage des Aufmaßes und der Mengenermittlung finanziell erfasst werden. Sie erfolgt gemäß den vertraglichen Vereinbarungen und den Vorgaben der VOB, wobei die tatsächlich erbrachten Leistungen mit den vereinbarten Preisen verrechnet werden. Zusammengefasst: Das Aufmaß dokumentiert die erbrachten Leistungen, die Mengenermittlung erfasst die benötigten Mengen vor Baubeginn, und die Abrechnung stellt die finanzielle Abwicklung der erbrachten Leistungen dar.

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