Bei der Zertifizierung nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist die Nutzung von Biomasse als Energieträger in bestimmten Fällen eingeschränkt oder nicht erlaubt, in... [mehr]
Bei einer Zertifizierung nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) darf in der Regel nicht mit Biomasse geheizt werden, weil das QNG sehr strenge Anforderungen an den Klimaschutz und die Emissionen von Treibhausgasen stellt. Biomasseheizungen – wie Holzpellet- oder Hackschnitzelheizungen – stoßen bei der Verbrennung CO₂ sowie andere Schadstoffe (z. B. Feinstaub, Stickoxide) aus. Auch wenn das CO₂ als „klimaneutral“ gilt, weil es beim Wachstum der Pflanzen gebunden wurde, berücksichtigt das QNG die gesamte Lebenszyklusanalyse (LCA) und die tatsächlichen Emissionen vor Ort. Wichtige Gründe für den Ausschluss von Biomasseheizungen im QNG: 1. **Feinstaub- und Schadstoffemissionen:** Biomasseheizungen verursachen im Betrieb Feinstaub und andere Luftschadstoffe, was im Widerspruch zu den Nachhaltigkeitszielen des QNG steht. 2. **Klimaschutzanforderungen:** Das QNG orientiert sich an den Zielen der Bundesregierung zur Treibhausgasneutralität. Die Emissionen aus der Verbrennung von Biomasse werden in der Ökobilanzierung nicht vollständig als klimaneutral anerkannt. 3. **Fördervorgaben:** Das QNG ist eng mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verknüpft. Seit 2023 sind Biomasseheizungen in der BEG-Förderung für Neubauten ausgeschlossen, was sich auch auf die QNG-Zertifizierung auswirkt. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen](https://www.nachhaltigesbauen.de/beratung-foerderung/qng.html) oder im [QNG-Handbuch](https://www.nachhaltigesbauen.de/fileadmin/pdf/QNG/QNG-Handbuch.pdf).
Bei der Zertifizierung nach QNG (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) ist die Nutzung von Biomasse als Energieträger in bestimmten Fällen eingeschränkt oder nicht erlaubt, in... [mehr]