In der Schweiz gibt es keine einheitlichen Statistiken, die genau angeben, wie viel Prozent der Abbruchbefehle in Bausachen vollzogen werden. Die Vollziehung von Abbruchbefehlen kann je nach Kanton und Gemeinde variieren, da die Zuständigkeiten und Verfahren unterschiedlich sind. In der Regel werden solche Informationen von den jeweiligen kantonalen oder kommunalen Bauämtern oder den zuständigen Behörden veröffentlicht. Es könnte hilfreich sein, direkt bei diesen Stellen nachzufragen oder deren Webseiten zu konsultieren, um spezifische Daten zu erhalten.