Dürfen RDA Schaltschränke für Treppenhaus und Feuerwehraufzug im selben Raum installiert werden?

Antwort

Ob RDA-Schaltschränke (Rauchschutz-Druckanlagen) für Treppenhaus und Feuerwehraufzug in einem Raum zulässig sind, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften, den Vorgaben der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR), der DIN 14675 sowie den Anforderungen der jeweiligen Brandschutzkonzepte ab. **Allgemeine Grundsätze:** - Die Steuerungen für RDA-Anlagen müssen im Brandfall funktionssicher bleiben. - Schaltschränke für sicherheitstechnische Anlagen (wie RDA) sind in der Regel in eigenen, abgeschotteten Technikräumen unterzubringen, die mindestens feuerbeständig (F90) ausgeführt sind. - Werden mehrere sicherheitstechnische Anlagen in einem Raum untergebracht, dürfen sich deren Funktionen im Brandfall nicht gegenseitig beeinträchtigen. **Konkret:** - Es ist grundsätzlich möglich, die Schaltschränke für die RDA des Treppenhauses und des Feuerwehraufzugs in einem gemeinsamen Raum unterzubringen, **sofern** die Anforderungen an den Raum (z. B. Feuerwiderstand, keine gegenseitige Beeinflussung, Zugänglichkeit für die Feuerwehr) eingehalten werden. - Die Trennung der Steuerungen ist insbesondere dann erforderlich, wenn eine gegenseitige Beeinflussung im Brandfall nicht ausgeschlossen werden kann. - Die genaue Ausführung und Zulässigkeit muss mit dem zuständigen Brandschutzplaner und der Bauaufsichtsbehörde abgestimmt werden. **Fazit:** Eine gemeinsame Unterbringung ist **möglich**, wenn die brandschutztechnischen Anforderungen (z. B. eigener, feuerbeständiger Raum, keine gegenseitige Beeinflussung) erfüllt sind. Die finale Entscheidung liegt bei der zuständigen Behörde und dem Brandschutzkonzept. **Weiterführende Informationen:** - [Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR)](https://www.bauministerkonferenz.de/verzeichnis.aspx?id=1095) - [DIN 14675](https://www.beuth.de/de/norm/din-14675/1275631) Im Zweifel sollte immer die Abstimmung mit dem Brandschutzsachverständigen und der Bauaufsicht erfolgen.

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