Ist ein Staffelgeschoss nach der Bauordnung Sachsen-Anhalt ein Vollgeschoss?

Antwort

Nach der Bauordnung Sachsen-Anhalt wird ein Staffelgeschoss in der Regel nicht als Vollgeschoss betrachtet. Staffelgeschosse sind oft durch ihre besondere Bauweise und Nutzung gekennzeichnet, die sich von den regulären Vollgeschossen unterscheidet. Es ist jedoch wichtig, die spezifischen Regelungen und Definitionen in der jeweiligen Bauordnung zu prüfen, da es je nach Kontext und Anwendung Unterschiede geben kann. Für eine verbindliche Auskunft sollte man sich an die zuständige Bauaufsichtsbehörde wenden oder die aktuelle Bauordnung konsultieren.

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