Rettungsfenster, auch als Notausstiegsfenster bezeichnet, unterliegen in Deutschland bestimmten Vorschriften, die in der Musterbauordnung (MBO) und den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt sind. Hier sind einige der wichtigsten Anforderungen: 1. **Mindestgröße**: Die lichte Öffnung eines Rettungsfensters muss mindestens 0,90 Meter hoch und 1,20 Meter breit sein. Alternativ kann die Fläche auch mindestens 1,20 Quadratmeter betragen, wobei keine Seite kürzer als 0,60 Meter sein darf. 2. **Brüstungshöhe**: Die Unterkante des Rettungsfensters darf nicht höher als 1,20 Meter über dem Fußboden liegen. 3. **Erreichbarkeit**: Das Rettungsfenster muss leicht und ohne Hilfsmittel erreichbar sein. Es darf nicht durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden. 4. **Öffnungsmechanismus**: Das Fenster muss sich leicht und ohne besondere Hilfsmittel öffnen lassen. Es darf keine speziellen Schlüssel oder Werkzeuge erfordern. 5. **Anzahl und Lage**: In Aufenthaltsräumen, insbesondere in Schlafräumen, muss mindestens ein Rettungsfenster vorhanden sein. Die genaue Anzahl und Lage können je nach Bundesland und Gebäudetyp variieren. Diese Vorschriften dienen dazu, im Notfall eine schnelle und sichere Evakuierung zu ermöglichen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung zu beachten, da es regionale Unterschiede geben kann.