Wann ist eine Absturzsicherung bei einem Dachaufgang in der Schweiz erforderlich?

Antwort

In der Schweiz ist eine Absturzsicherung bei Dachaufgängen erforderlich, wenn die Dachkante mehr als 2 Meter über dem nächstgelegenen Niveau liegt. Gemäß den Vorschriften der Suva (Schweizerische Unfallversicherungsanstalt) müssen geeignete Maßnahmen getroffen werden, um Abstürze zu verhindern. Dazu gehören beispielsweise Geländer, Absturzsicherungen oder persönliche Schutzausrüstungen. Es ist wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Baustelle und die geltenden Sicherheitsvorschriften zu beachten.

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